Fehlende Chancengleichheit beim Zugang zum Medizinstudium ist ein immer wiederkehrendes Thema. Durch eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes sollen die Zulassungskriterien jetzt angepasst werden.
Der Zugang zum Medizinstudium in Deutschland soll gerechter werden. Dafür ist im Bundestag eine Änderung des sogenannten Hochschulrahmengesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Politik zu einer Neuregelung verpflichtet.
Die Richter hatten im bestehenden Auswahlsystem für das Medizinstudium eine fehlende Chancengerechtigkeit bemängelt sowie zu lange Wartezeiten und eine zu hohe Gewichtung der Abiturnote beanstandet. Bei der Auswahl der Studienbewerber für Medizin müssten auch weitere Kriterien der Eignung für den Arztberuf oder entsprechende Vorbildungen berücksichtigt werden. Zudem forderten die Richter eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über die Grenzen der Bundesländer hinweg.
Der Ansturm auf Medizinstudienplätze ist ungebrochen: Zuletzt seien etwa 62.000 Bewerber auf 11.000 Plätze gekommen, sagte die CDU-Bildungspolitikerin Dietlind Tiemann in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf am Freitag. Die durchschnittliche Wartezeit betrage derzeit 14 bis 15 Semester. Der Parlamentarische Staatssekretär für Bildung, Michael Meister (CDU), kündigte an, dass der Zugang zum Medizinstudium bis zum 1. Dezember dieses Jahres neu geregelt sein werde.