Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen sowie in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten, müssen bis Dienstag, 15. März, ihre Impfung gegen COVID-19 nachweisen. Bislang ungeimpften Beschäftigten wurde die Möglichkeit gegeben, stufenweise einen vollen Impfschutz zu erreichen. Die Nachweise darüber müssen von der Einrichtungsleitung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Werden die Nachweise nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder verspätet erbracht, so wird dies als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 2.500 Euro geahndet.
Während die Impfquoten bei Ärzten bei nahezu 100 Prozent liegen, bestehen Impflücken beim Pflegepersonal, insbesondere in Alten- und Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege. Dies ergab eine Umfrage der Alice Salomon Hochschule Berlin zwischen dem 23. Januar und dem 15. Februar unter 1.800 Einrichtungen mit insgesamt 130.000 Pflegekräften. Danach lag die Impfquote im Durchschnitt bei 82 Prozent. Die befragten Leitungskräfte gingen zwar davon aus, dass die Impfquote kurzfristig noch steigen könnte, aber wahrscheinlich keine 90 Prozent erreichen wird. Leicht überdurchschnittlich sind die Impfquoten in Krankenhäusern, am schlechtesten bei ambulanten Pflegediensten. Die dadurch entstehende Verringerung des Versorgungspotenzials, so errechneten die Forscher, ist mit 22 bis 35 Prozent in Brandenburg, Thüringen und Sachsen am größten, am geringsten ist die in Bremen (0,7 Prozent), Saarland (4,3 Prozent) und Rheinland-Pfalz (7,2 Prozent). Besonders schlecht sieht es in Sachsen aus, in etlichen Heimen liegen die Impfquoten nur bei wenig über 40 Prozent. Mitarbeiter, die sich entgegen der Stimmung in der Bevölkerung impfen lassen, verheimlichen dies gegenüber Freunden und in ihrer Familie und sind in Einzelfällen sogar massiver körperlicher Gewalt ausgesetzt.
Der am 09.03. von den Bundesministern für Justiz und Gesundheit, Buschmann und Lauterbach, vorgelegte Entwurf für die notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes stößt parteiübergreifend auf erhebliche Bedenken der Länder. "Weitgehend flächendeckend verabredete Basisschutzmaßnahmen und bewährte Instrumente der Pandemiebekämpfung werden abgeschafft, stattdessen zeichnet der Entwurf einen Flickenteppich an Regeln vor, den die Menschen kaum verstehen können", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der nordrhein-westfälische Regierungschef Hendrik Wüst. Kritisiert wird das Hot-Spot-Konzept, das die Länder dann in eigener Verantwortung je nach regionaler Pandemielage verantworten müssen, auch vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Man dürfe den Feuerlöscher nicht wegwerfen, wenn es noch brennt, sagte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weill mit Blick auf den weitgehenden Wegfall der Maskenpflicht. Die Gesetzesänderung ist nicht zustimmungspflichtig und soll am Freitag vom Bundestag beschlossen werden.
Nach mehreren gescheiterten Verhandlungsrunden mit der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände für einen neuen Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern trifft der Marburger Bund Vorbereitungen für einen Arbeitskampf. Auch zweimalige Sondierungen nach der letzten Verhandlungsrunde Mitte Februar sind nach Darstellung der Ärztegewerkschaft erfolglos geblieben. Dabei seien von den Arbeitgebern noch nicht einmal die Vorteile genutzt worden, die sich steuerbefreiten Einmalzahlungen hätten ergeben können. Betroffen sind rund 55.000 Ärzte.
Vor dem Hintergrund der in den letzten zehn Jahren erheblich verschärften Anforderungen an die Hygiene und die Aufarbeitung mehrfach verwendbarer Medizinprodukte hat der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) für die rund 160.000 durch ihn vertretenen Fachärzte ein Konzept zur sachgerechten Kostenvergütung entwickelt. Es knüpft an gesetzliche und behördliche Rahmenbedingungen an und richtet sich nach den Modalitäten des Standard-Bewertungssystems (StaBS) sowie des Praxisbetriebsmodells für Ambulante Operationszentren. Dazu sind eine separate Kostenstelle "Hygiene/Aufbereitung" sowie die detaillierte Abbildung von Materialkosten vorgesehen. Die Berechnung der Kosten erfolgt dabei differenziert und orientiert an den Vorgaben des RKI und der KRINKO zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Die Umsetzung sollte nach Auffassung des SpiFa in Form separater Kostenzuschläge erfolgen, die an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst werden können. Man erwarte nun von der KBV und vom GKV-Spitzenverband eine schnelle, sachgerechte und transparente Finanzierung.
.Das Projekt "Netzwerk der hämatologischen und onkologischen Praxen zur Wissen generierenden Versorgung" (NeoWis) des Berufsverbandes der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen wird von der Deutschen Krebshilfe mit 1,4 Millionen Euro gefördert. Die Kernaufgabe des Projekts ist die strukturierte Einbindung der Praxen bei der Generierung von Daten zur Versorgung von Lungenkrebspatienten in das nationale Netzwerk genomische Medizin Lungenkrebs. Der Projektstart ist für spätestens Juli geplant. Das Vorhaben soll in sieben Pilotregionen mit rund 20 ausgewählten Praxen umgesetzt werden und Grundlage für eine spätere bundesweite Ausweitung dienen. Dabei sollen Patientendaten aus den Praxen systematisch für die Forschung generiert werden, was zu schnelleren und besseren Forschungsergebnissen führt; vice versa profitieren Ärzte und Patienten davon, dass diese Forschungsergebnisse sie schneller erreichen und somit eine bessere Behandlung möglich wird.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Etablierung molekularer Tumorboards in enger Zusammenarbeit mit den nGM-Zentren für eine gezieltere Diagnostik und Therapie bei Rezidiven.