Sozialversicherungen leisten viel für die Rehabilitation, teils profitieren auch Privatpatienten davon. Private Krankenversicherungen und Versorgungswerke halten sicher eher zurück. Die Leistungen der Beihilfe für Beamte orientieren sich an der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die medizinische Reha ist finanziell betrachtet ein vergleichsweise kleiner, wenn auch wichtiger Baustein im Teilhabeprozess. Für das Antragsverfahren einer ambulant verordneten Reha reicht meist der Befundbericht des behandelnden Arztes. Rentenversicherung und Krankenkassen halten hierfür eigene Formulare bereit. Die Unfallversicherung wird hingegen "von Amts wegen" tätig.
Während eine Anschlussheilbehandlung relativ unproblematisch beantragt und in Anspruch genommen werden kann, zeichnet sich bei der ambulant verordneten Reha für ältere Menschen ein anderes Bild ab. Und der Zugang über die MDK-Pflegebegutachtung wird kaum genutzt.
Dass die hausärztliche Versorgung im Medizinstudium ein stärkeres Gewicht erhalten soll, ist bereits mit der aktuellen Approbationsordnung in Angriff genommen worden. Weiteren Schwung soll der Masterplan Medizinstudium 2020 bringen.
Ärzte haben eine Schlüsselstellung in der Patientenversorgung inne. Dies wird sich durch die Reformen der Ausbildungsgänge anderer Gesundheitsberufe nicht grundlegend ändern, wohl aber könnten Fragen der Entscheidungsautonomie punktuell neu gestellt werden. Manches findet bereits statt.
Arzneimittelnebenwirkungen sind meldepflichtig. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Anwendungsbeobachtung im Arzneimittelgesetz zugelassen - und diese wird genutzt. Ob sie neue Erkenntnisse bringen oder eher Marketingziele verfolgen, wird kontrovers diskutiert, denn das Verordnungsverhalten der Ärzte darf nicht beeinflusst werden. Die Vergütung muss angemessen sein.
Eine neue eHealth-Dienste-Infrastruktur soll den Informationsaustausch in Europa verbessern. Zunächst geht es um eRezepte und Patientenkurzinformationen in der Landesprache. Langfristig ist eine europaweit zugängliche Patientenakte angedacht.
Apotheker streben ein heilberufliches Netzwerk an, in dem die Zuständigkeiten der Heilberufe klar geregelt sind. Die Richtung gibt das Perspektivpapier Apotheke 2030 vor, das auf dem Deutschen Apothekertag 2014 beschlossen wurde.
Der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes stieß bei Psychotherapeuten auf massiven Protest. Worum geht es? Was ist bereits geregelt?
In Praxen, die von einer Kassenärztlichen Vereinigung in (drohend) unterversorgten Regionen als Eigeneinrichtung betrieben werden können sich Ärzte an eine Niederlassung herantasten, ohne das wirtschaftliche Risiko zu tragen. Eine spätere Übernahme ist gern gesehen.
Der elektronische Medikationsplan soll kommen. Wenn die Technik soweit ist, könnte auch der fachliche Austausch zwischen Arzt und Apotheker intensiver werden. Flankierend ist ein Gesetz in Arbeit, um mehr Rechtsicherheit für Rezepte bei einer ausschließlichen Fernbehandlung zu schaffen.
Interview mit Jana Meister, Fachanwältin für Versicherungsrecht in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, Berlin
Selbst wenn das Risiko gering ist, sollten sich Ärzte fragen, wie sie im Falle einer Berufsunfähigkeit ihren Lebensunterhalt sichern können. Das Versorgungswerk zahlt erst, wenn keine ärztliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann, gleich ob in der Praxis oder im Büro.
Für Hausärzte, die sich niederlassen wollen, kann es günstiger sein, eine Praxis neuzugründen oder einer Berufsausübungsgemeinschaft beizutreten. Doch auch die Praxisübernahme hat ihren Reiz. Sie ermöglicht, auf die Erfahrungen des Abgebenden zurückzugreifen, was Planungssicherheit schafft.
Keine engen Zeitpläne mehr zu haben, freut wohl die meisten Ruheständler. Doch was nun? Gut jeder Dritte engagiert sich freiwillig. Beliebt sind Sportvereine. Wer ärztlich tätig bleiben möchte, findet Einsatzmöglichkeiten im In- und Ausland.
Über die Gesundheit der Ärzte in Deutschland und ihren Krankenstand ist wenig bekannt. Und was sagt der Krankenstand über die Gesundheit? Teils sind Aussagen widersprüchlich. Dies lohnt einen Blick auf die Datenbasis. Für die Relevanz des Themas spricht die Stiftung Ärztegesundheit.
Hospize für Kinder und Jugendliche beschränken sich nicht auf die letzte Lebensphase, sondern bieten begleitende Aufenthalte und Unterstützung für die unheilbar Erkrankten und ihre Familien an.
Ob und wann ein Arzt Cannabis verordnet, muss er im Einzelfall entscheiden und gut begründen. Eine eindeutige Indikationsstellung existiert nicht. Derzeit werden gut ein Drittel der Erstverordnungen von den Krankenkassen abgelehnt. Unkritisch scheinen Verordnungen in der Palliativmedizin zu sein.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung erfordert Einzelverträge mit den Krankenkassen. Künftig soll ein Zulassungsmodell die Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen regeln. Dies sieht der Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz vor.
Ambulante Hospizdienste können die palliativmedizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Patienten ergänzen. Sie betreuen die Menschen dort, wo sie sind – zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder Krankenhäusern. Doch sind ihre Möglichkeiten Im Vergleich zu stationären Hospizen erst wenig bekannt.