Im Prinzip muss jede Arztpraxis damit rechnen, dass sie im Laufe ihres Bestehens einer Außenprüfung durch das Finanzamt unterzogen wird. Was Ärzte hierzu wissen sollten, legt Steuerberater und Fachanwalt Frank Stendel von der Sozietät Buse - Diercks - Stendel in Hamburg dar.
Steuerbegünstigte freiberufliche Tätigkeiten müssen strikt von anderen Leistungsbereichen getrennt werden. Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt bei Betriebsprüfungen nicht, wenngleich ein Arzt die Grundsätze der Schweigepflicht wahren soll.
Was sich im Krankenhaus seinen Weg bahnt, sollte auch für Arztpraxen selbstverständlich werden. Gemeint ist die Initiative der Antibiotic Stewardships (ABS), die für einen rationalen Einsatz von Antiinfektiva steht, denn im ambulanten Sektor werden die meisten Antibiotika verschrieben.
Updates der Arzneimittelstammdaten sind Pflicht. Spätestens in zwei Jahren, ab Juli 2020 soll eine neue Schnittstelle den Wechseln bei der Verordnungssoftware erleichtern, damit Ärzte nicht mehr ausschließlich auf das Angebot ihres Anbieters für das Praxisverwaltungssystem angewiesen sind.
Vor gut einem Jahr wurden Gebührenpositionen für die Videosprechstunde eingeführt, nun empfiehlt der Deutsche Ärztetag, in Einzelfällen eine ausschließliche Fernbehandlung zu erlauben. Zwar hat Baden-Württemberg einige Projekte auf den Weg gebracht, doch werden digitale Möglichkeiten insgesamt zögerlich genutzt.
Allgemeinmediziner und andere Fachärzte der Basisversorgung dürfen eine finanzielle Förderung erwarten, wenn sie sich in einer (drohend) unterversorgten Region niederlassen.
Praxisinhaber erhalten Zuschüsse, wenn sie einen Arzt in Weiterbildung für Allgemeinmedizin oder für ein anderes Fach der medizinischen Grundversorgung beschäftigen. Wie hoch die Zuschüsse tatsächlich ausfallen, kann sich je nach KV und Planungsbezirk unterscheiden.
Kaum eine gesundheitspolitische Diskussion, ohne dass der teils vorhandene, teils drohende Ärztemangel auf dem Land thematisiert wird. Durch Telemedizin und Lockerung der Residenzpflicht sollten mit dem Versorgungsstrukturgesetz 2012 die Weichen gestellt werden. Darüber hinaus mehren sich finanzielle Förderprogramme, die bereits im Medizinstudium beginnen.
Ärzte können aus einem breiten Angebot an Fortbildungsmaßnahmen wählen. Blended-Learning-Konzepte (Kategorie K), die eine Präsenzveranstaltung mit Online-Lernmodulen kombinieren, bahnen sich ihren Weg, wie die Ärztekammer Westfalen-Lippe zeigt.
Dänemark zählt zu den fortschrittlichsten Ländern in puncto Digitalisierung. Daher lohnt der Blick ins Nachbarland, selbst wenn Vergleiche mit hiesigen Verhältnissen hinken.
Das interne Qualitätsmanagement ist Pflicht, Zertifizierung die Kür. Ende 2017 waren rund 550 Praxen und MVZ nach QEP zertifiziert, 43 nach KTQ, 255 nach KPQM. Hinzu kommen Zertifizierung nach der ISO 9001.
Der prozessorientierte Umgang mit den Chancen und Risiken einer Organisation rückt in den Vordergrund des Qualitätsmanagements und ist Voraussetzung für eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015.
Auch für niedergelassene Ärzte kann es interessant sein, an Zulassungsstudien für neue Arzneimittel mitzuwirken. Allerdings sind damit einige organisatorische Anforderungen verbunden.
Das Internet als Informationsquelle wird immer beliebter. Auf Bewertungsportalen sehen Patienten Arztempfehlungen ein, auf Websites suchen sie bei Online-Experten Rat, über Social-Media-Kanäle diskutieren sie untereinander. Apps sollen das Leben erleichtern. Ein Blick auf die Praxishomepage gehört vor dem Arztbesuch dazu.
Seit gut 15 Jahren ist es Ärzten im Kontext ihrer freiberuflichen Tätigkeit erlaubt, berufsbezogen zu informieren. Eine Homepage, auf der die Qualifikation und Tätigkeitsschwerpunkte gelistet sind, gehört heute zum Standardrepertoire. Seit der Änderung des Heilmittelwerbegesetzes 2012 sind auch Fotos von Ärzten in Berufskleidung oder bei der Berufsausübung möglich sowie die Verwendung fachsprachlicher Bezeichnungen und der Hinweis auf Fachveröffentlichung und Statements Dritter.
Beschwerden können „Schätze“ sein. Doch zunächst gilt es, mit den eigenen Emotionen umzugehen. Besonderes Fingerspitzengefühl und Offenheit verlangt der Umgang mit Behandlungsfehlern.
Eine patientenorientierte Gesprächsführung lässt sich lernen - und ist im Zeitalter gut informierter Patienten wichtiger denn je. Gut zu wissen ist aber auch, was wann abgerechnet werden darf. Ein Kriterium ist der Zeitaufwand.
Bis versorgungsrelevante Anwendungen über die Telematikinfrastruktur (TI) abgebildet werden können, wird wohl noch ein Jahr vergehen. Zunächst geht es darum, die technischen Voraussetzungen für das Versichertenstammdatenmanagement zu schaffen.
Manche Probleme mit der Abrechnung lassen sich schnell klären. Kritisch wird es jedoch bei einer hohen Patientenidentität, wie Westfalen-Lippe zeigt.
Zum 1.1.2017 traten einige Neuerungen bei der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung in Kraft. Der nachstehende Beitrag nimmt dies zum Anlass, die gesetzlichen Grundlagen darzustellen.